Die AHS Campus Baden bietet eine Nachmittagsbetreuung in Verbindung mit einer Mittagsbetreuung an.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Betreuungsmöglichkeiten, sowie Anmeldeformulare und vorgefertigte Entschuldigungsschreiben.

Die Nachmittags- und Mittagsbetreuung wird von Rafaela Schiller BEd (schiller@ahs-campusbaden.at) geleitet.

Mittagsbetreuung = betreute Mittagspause

  • kostenlos
  • 2 Tage pro Woche / 2 Stunden
  • für Schüler:innen, die auf den Nachmittagsunterricht warten
  • Schüler:innen essen und werden in der Wartezeit beaufsichtigt

Nachmittagsbetreuung = Hort, Betreuung nach dem Unterricht

  • kostenpflichtig
  • 5 Tage pro Woche bis max. 17:05
  • für Schüler:innen, die danach keinen Unterricht mehr haben
  • Beaufsichtigung beim Mittagessen
  • betreute Hausübungszeit
  • pädagogische Betreuung und Förderung der Jugendlichen im Freizeitteil

Wie läuft die Nachmittagsbetreuung ab?

6./7.Stunde
Mittagessen – im Anschluss: Spiel und Entspannung
8.Stunde
Individuelle Lern- und Arbeitszeit (die betreuende Lehrkraft unterstützt und fördert)
9./10.Stunde
Betreute Freizeit

Betreuungsende und Entlassung der Schüler:innen
Die Betreuung endet mit der 10.Unterrichtsstunde, das ist um 17.05 Uhr. SchülerInnen, die ausnahmsweise früher aus der NaMiBe / MiBe entlassen werden sollen oder gleich nach dem Unterricht nach Hause gehen, müssen entweder persönlich abgeholt werden oder eine schriftliche Entschuldigung abgeben.

Mittagessen

  • Das Mittagessen wird von unserem Buffetbetreiber Martin Jahn organisiert und ist grundsätzlich von NaMiBe und MiBe unabhängig.
  • Lediglich die Beaufsichtigung der essenden Kinder obliegt den Lehrer:innen der (Na)MiBe.
  • Essenskosten nicht inkludiert (www.mrbuffet.at)

Abmeldungen

  • Abmeldung von der MiBe – Email oder Schreiben an die Leitung der Mittagsbetreuung Rafaela Schiller (schiller@ahs-campusbaden.at)
  • Abmeldung von der NaMiBe – Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung nur zum Ende des ersten Semesters möglich. Diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters schriftlich zu erfolgen.