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Die Geräteinitiative Digitales Lernen

Seit einigen Jahren werden Schülerinnen und Schüler in Österreich zu Beginn der Sekundarstufe mit einem digitalen Endgerät ausgestattet. Diese Seite erklärt kurz, worum es dabei geht und wie der Ablauf grundsätzlich aussieht.

Was ist die Geräteinitiative?

Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung. Der OeAD, die Agentur für Bildung und Internationalisierung, wickelt sie im Auftrag des Ministeriums ab. Rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts, kurz SchulDigiG.

Ziel ist, dass alle Kinder unter gleichen Bedingungen Zugang zu digitalem Lernen haben – unabhängig davon, was zu Hause an Geräten vorhanden ist.

Wer wird ausgestattet?

  • Schülerinnen und Schüler, die an einer teilnehmenden Schule erstmals die 5. Schulstufe besuchen, also bei uns die 1. Klasse.
  • In bestimmten Fällen auch Kinder, die neu in eine bereits ausgestattete Klasse der 6. bis 8. Schulstufe kommen.
  • Pro Kind darf nur einmal ein Gerät übertragen werden. Wer an einer früheren Schule bereits eines erhalten hat, bekommt kein zweites.

Kosten und Eigenanteil

Das Bildungsministerium trägt den Großteil der Anschaffungskosten. Erziehungsberechtigte zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des Gerätepreises. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden.

Nach Bezahlung des Eigenanteils beziehungsweise nach einer bewilligten Befreiung und der Übergabe geht das Gerät in das Eigentum Ihres Kindes über. Die private Nutzung ist ausdrücklich erwünscht.

Der Ablauf im Überblick

  1. Die Schule meldet dem Ministerium den Bedarf für das kommende Schuljahr – das geschieht bereits im Frühjahr davor.
  2. Sie erhalten von der Schule ein Informationsschreiben mit den Vertragsbedingungen und den Zahlungsdaten.
  3. Sie bestätigen die Allgemeinen Vertragsbedingungen online und zahlen den Eigenanteil oder stellen einen Antrag auf Befreiung.
  4. Die Geräte werden an die Schule geliefert. Ab der Auslieferung läuft die Garantiezeit.
  5. Die Schule bindet jedes Gerät in die Geräteverwaltung ein und richtet die Kinderschutzfunktionen ein.
  6. Erst danach werden die Geräte an die Schülerinnen und Schüler übergeben.

Zum Zeitpunkt der Lieferung

Die Auslieferung an die Schulen findet im Regelfall im Laufe des Herbstes statt. Einen garantierten Termin gibt es nicht – der Zeitpunkt hängt von der bundesweiten Abwicklung und vom jeweiligen Lieferanten ab.

Die Schule erfährt ihren Lieferzeitraum selbst erst kurzfristig und informiert Sie, sobald Näheres bekannt ist. Bitte sehen Sie von Anfragen zum genauen Liefertermin ab, solange wir keine Information haben.

Bis zur Übergabe arbeiten die Kinder im Unterricht mit den vorhandenen Schulgeräten weiter.

Nach der Übergabe

  • Das Gerät wird in die schulische Geräteverwaltung eingebunden (siehe Das Gerät in der Schulverwaltung).
  • Für Garantie und Reparatur ist der Lieferant zuständig, nicht die Schule (siehe Zuständigkeiten).
  • Die gesetzlich vorgesehenen Kinderschutzfunktionen werden eingerichtet; steuern können Sie diese selbst über das Bildungsportal.
  • Das Gerät soll für den Unterricht stets funktionstüchtig und geladen sein.

Ausblick

Das Modell der Initiative wird umgestellt: Künftig sollen die Geräte nicht mehr zu Beginn der 5. Schulstufe, sondern im zweiten Semester der 6. Schulstufe ausgegeben werden. Die neue Regelung greift ab dem Schuljahr 2027/28. Sobald feststeht, was das konkret für unsere Jahrgänge bedeutet, informieren wir Sie.

Weiterführende Informationen

Website der Geräteinitiative: https://digitaleslernen.oead.at/de/

Bereich für Eltern: https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern

Häufige Fragen für Erziehungsberechtigte: https://digitaleslernen.oead.at/de/faqs/faqs-fuer-erziehungsberechtigte

Tipps von Saferinternet.at: https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/unterstuetzung-tipps-von-saferinternet

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  • Französisch einmal anders: Die France Tour zu Besuch an unserer Schule!
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