Die digitalen Endgeräte unserer Schülerinnen und Schüler sind mit den vom Bildungsministerium vorgegebenen Kinderschutzfunktionen ausgestattet. Diese Seite erklärt, worum es dabei geht und welche Einstellungen Sie als Erziehungsberechtigte selbst steuern können.
Worum es geht
Das Bundesministerium für Bildung hat für alle Schulgeräte einheitliche Schutzfunktionen festgelegt. Sie schützen Kinder vor ungeeigneten Internetinhalten und vor der unkontrollierten Installation von Apps – unabhängig davon, wo das Gerät genutzt wird. Der Schutz wirkt also auch zu Hause und unterwegs, nicht nur im Schulnetzwerk.
Die beiden Schutzfunktionen
Auf unseren Windows-Geräten sind zwei Funktionen voreingestellt aktiv:
- Webfilter – ungeeignete Websites werden blockiert, etwa aus den Bereichen Gewalt, Pornografie, Glücksspiel und Drogen.
- Sperre des Microsoft Store – Apps können nicht unkontrolliert installiert werden.
Keine technische Lösung ist unfehlbar. Der technische Kinderschutz ist eine sinnvolle Unterstützung, ersetzt aber nicht das Gespräch und die Begleitung durch Sie als Erziehungsberechtigte.
Was Sie selbst im Bildungsportal steuern können
Sie entscheiden, ob die Schutzfunktionen für Ihr Kind aktiv bleiben. Die Einstellung nehmen Sie selbst im Bildungsportal vor. Eine Freigabe durch die Schule ist dafür nicht erforderlich, und die Schule kann diese Entscheidung weder treffen noch rückgängig machen.
Beide Funktionen lassen sich einzeln deaktivieren und jederzeit wieder aktivieren.
| Schritt | So gehen Sie vor |
| Anmelden | Auf bildung.gv.at mit Ihrem persönlichen Zugang anmelden. |
| Bereich wählen | Zum Bereich „Erziehungsberechtigte/r“ wechseln. |
| Einstellungen öffnen | Unter „Organisation“ auf „Datenweitergaben“ klicken. |
| Funktion ändern | Bei der gewünschten Schutzfunktion rechts auf das „X“ klicken. Der Status wechselt auf „Nicht erlaubt“. |
Der Zugang zum Bildungsportal erfolgt über die ID Austria. Die Verknüpfung zwischen Elternteil und Kind wird automatisch hergestellt.
Wenn Sie eine Funktion deaktivieren, ist Ihr Kind je nach Anwendung nicht mehr vor ungeeigneten Webinhalten oder vor der unbeaufsichtigten Installation von Apps geschützt. Die Verantwortung dafür liegt dann bei Ihnen.
Änderungen wirken nicht sofort, sondern können bis zu 48 Stunden dauern.
Administrator-Zugang am Gerät
Damit Sie als Erziehungsberechtigte weiterhin selbst Software installieren und Einstellungen vornehmen können, gibt es am Gerät einen eigenen Administrator-Zugang. Ihr Kind erhält diese Rechte ausdrücklich nicht.
Geräte, die auf das neue Konzept umgestellt werden
Wird ein Gerät auf das Kinderschutzkonzept umgestellt, ändert sich dabei der Administrator-Zugang. Betroffene Familien erhalten dazu ein gesondertes Schreiben mit den Zugangsdaten und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Diese Angaben werden aus Sicherheitsgründen nicht auf der Website veröffentlicht.
Falls Sie kein solches Schreiben erhalten haben oder Zugangsdaten verloren gegangen sind, wenden Sie sich bitte an it@ahs-campusbaden.at.
Was der technische Kinderschutz nicht leistet
- Er ersetzt nicht die Begleitung und das Gespräch über Mediennutzung zu Hause.
- Er erfasst keine privaten Inhalte und überwacht nicht, was Ihr Kind am Gerät tut.
- Er kann einzelne ungeeignete Inhalte übersehen – kein Filter erkennt alles.
- Er greift nur auf dem schulischen Gerät, nicht auf anderen Geräten im Haushalt.
Weiterführende Informationen
Technisches Konzept Kinderschutz (OeAD): https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/geraetemanagement-mdm/technisches-konzept-kinderschutz
Anleitung des BMB für Erziehungsberechtigte (PDF): https://digitaleslernen.oead.at/fileadmin/Dokumente/digitaleslernen.oead.at/BMB_Anleitung_Kinderschutz_Eltern.pdf
Tipps für Eltern von Saferinternet.at: https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/unterstuetzung-tipps-von-saferinternet
Bildungsportal: https://bildung.gv.at
ID Austria: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html
Fragen zum Gerät oder zum Administrator-Zugang: it@ahs-campusbaden.at
